Für Kapitalanleger
Investieren mit circa 50% weniger Kapital.
Das WOBITA Konzept ermöglicht 100 % Eigentum – ohne Mietverhältnis, mit sofortigem Wertvorteil.
So funktioniert's
Wie Sie Ihre Wohnung zum halben Preis bekommen.
Kommt Ihnen das bekannt vor?
Typische Herausforderungen für Kapitalanleger
Hohe Einstiegskosten
Viel Eigenkapital nötig, Liquidität langfristig gebunden.
Unsichere Mieteinnahmen
Mietausfälle, Leerstände und schwankende Mietpreise.
Mieterfluktuation
Regelmäßige Wechsel, Leerstand, unsichere Belegung.
Hoher Verwaltungsaufwand
Mietermanagement, Neuvermietung, Vertragsabwicklung.
Instandhaltungskosten
Hoher Verschleiß, Renovierungsbedarf, laufende Kosten.
Steuerliche Belastung
Begrenzte Optimierungsmöglichkeiten bei Immobilien.
Marktrisiken
Zinsänderungen, gesetzliche Vorgaben, wirtschaftliche Schwankungen.
Begrenzte Skalierbarkeit
Hohe Kosten pro Objekt, erschwerte Portfolioerweiterung.
Das WOBITA Konzept hat dafür eine Lösung
Ihre Vorteile auf einen Blick
Dieses einzigartige Konzept verwandelt Probleme in überzeugende Vorteile, welche Wertbeständigkeit, Einfachheit und Sicherheit mit Nachhaltigkeit verbinden.
Reduzierte Investitionskosten
Die Investitionskosten werden 50/50 zwischen Kapitalanleger und Wohnungsrechtskäufer aufgeteilt, wodurch Sie nur die Hälfte des üblichen Eigenkapitals benötigen. Dadurch bleibt mehr Liquidität für weitere Investitionen oder unternehmerische Entscheidungen erhalten, ohne dass die Immobilie vollständig aus eigener Tasche finanziert werden muss.
Kein Mietausfall
Da der Wohnungsrechtskäufer seinen Anteil vorab zahlt, entfallen klassische Mietrisiken wie Zahlungsausfälle oder Leerstand. Die Immobilie wird langfristig genutzt, ohne dass Sie sich um schwankende Mieterträge oder unsichere Belegung kümmern müssen. Die Nutzung ist vertraglich gesichert, wodurch langfristige Stabilität entsteht.
Weniger Verwaltungsaufwand
Kapitalanleger profitieren von einem passiven Investment, da keine Mieterverwaltung notwendig ist. Es gibt keine kurzfristigen Mieterwechsel, keine Neuvermietungen und keinen administrativen Aufwand für Mietverträge oder Kündigungen. Dies reduziert laufende Verwaltungs- und Personalkosten, die sonst bei klassischen Mietimmobilien anfallen.
Pflegliche Nutzung
Während klassische Mieter oft wenig Verantwortung für den Zustand der Immobilie übernehmen, behandelt der Wohnrechtskäufer die Wohnung in der Regel wie sein eigenes Eigentum. Das bedeutet weniger Schäden, weniger Renovierungsbedarf und geringere langfristige Instandhaltungskosten. Zudem gibt es keine typischen Mieterschäden durch häufige Wechsel oder kurzfristige Nutzung.
Steuervorteile
Neubauimmobilien bieten steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten, die strukturiert genutzt werden können. Kapitalanleger profitieren von einer effizienten Steueroptimierung, die langfristig die Gesamtbelastung senken kann. Durch die spezielle Struktur der Investition können zudem steuerliche Vorteile bei der Vermögensübertragung oder strategischen Nachlassplanung genutzt werden.
Kapitalerhalt
Durch die geringere Kapitalbindung pro Objekt bleibt mehr Spielraum für weitere Investitionen in zusätzliche Immobilien oder andere Anlageklassen. So kann das Kapital flexibler eingesetzt werden, anstatt langfristig in einer einzigen Immobilie gebunden zu sein. Dies bietet mehr Sicherheit und finanzielle Handlungsspielräume für Kapitalanleger.
Wertstabilität
Da der Wohnungsrechtskäufer eine persönliche Bindung zur Immobilie hat, wird die Wohnung langfristig gepflegt und bleibt in einem guten Zustand, was den Werterhalt unterstützt. Zudem unterliegt die Immobilie nicht dem gleichen Wertverlust durch Mietnutzung wie klassische Mietobjekte, die häufigeren Wechseln und Abnutzung unterliegen.
Risikominimierung
Da der Wohnungsrechtskäufer ein langfristiges Wohnmodell wählt, ist die Nutzung der Immobilie gesichert. Sie sind weniger abhängig von Marktschwankungen, Zinserhöhungen oder Mietpreisveränderungen. Dadurch entsteht eine stabile, planbare Investition ohne die Unsicherheiten klassischer Mietimmobilien.
Effiziente Skalierung
Dank der reduzierten Einstiegskosten pro Objekt können Kapitalanleger mehrere Immobilien gleichzeitig erwerben und so ihr Portfolio breiter diversifizieren. Das Modell ermöglicht eine strategische Portfolioerweiterung, die bei klassischen Immobilienkäufen durch hohe Kapitalbindung oft nicht so flexibel möglich ist.
Sie haben Fragen zum WOBITA Konzept?
In drei Schritten zur Kapitalanlage
So funktioniert die Investition
Passende Neubauimmobilie aus unseren Angeboten auswählen
Sie prüfen verfügbare Objekte, bei denen ein Wohnungsrechtskäufer bereits vorhanden ist, und wählen eine Immobilie aus, die Ihren Investitionszielen entspricht.
Investition mit 50/50-Aufteilung strukturieren
Sie erwerben die Immobilie gemeinsam mit dem Wohnungsrechtskäufer, der seinen Anteil direkt im Voraus zahlt, sodass Ihre Kapitalbindung reduziert wird.
Langfristige Nutzung & stabile Einnahmen sichern
Die Immobilie wird dauerhaft vom Wohnungsrechtskäufer genutzt, wodurch Mietausfälle, Leerstände oder Verwaltungsaufwand entfallen und eine sichere Rendite gewährleistet ist.
Finanzmodell
Ein faires Konzept mit klarer Struktur.
Das WOBITA Konzept ist transparent und für alle Beteiligten vorteilhaft: Zwei Parteien teilen sich den Kaufpreis einer Immobilie. Das „Match“, bestehend aus Bewohner und Kapitalanleger, wird durch WOBITA generiert und dem Bauträger zur Verfügung gestellt.
- Senior zahlt ca. 50 % und erhält lebenslanges Wohnungsrecht.
- Kapitalanleger übernimmt den Rest und wird 100% Eigentümer.
- Der Prozentsatz ist abhängig vom Alter des Wohnungsrechtskäufers.
- Rechtlich geprüft und notariell abgesichert
Infobroschüre downloaden!
Starten Sie mit Wissen: Die wichtigsten Infos zum WOBITA Konzept für Wohnungsrechtskäufer und Kapitalanleger – alle Infos zur Übersicht in einer Broschüre.
Fragen & Antworten
Sie haben Fragen zum WOBITA Konzept?
Ihre Frage ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne auch persönlich.
Bekomme ich als Kapitalanleger eine Finanzierung – trotz eingetragenem Wohnungsrecht?
Ja, der Kapitalanleger kann eine normale Bankfinanzierung erhalten. Er ist von Anfang an 100 % Eigentümer der Wohnung, und die Bank kann eine Grundschuld auf die Immobilie eintragen – auch wenn ein Wohnungsrecht besteht.
Warum akzeptiert die Bank das, obwohl ein Wohnungsrecht eingetragen ist?
Das Wohnungsrecht steht zwar im Grundbuch vor der Bank, aber das Risiko ist überschaubar:
Der Kapitalanleger kauft die Wohnung nur zum halben Preis, zum Beispiel für 200.000 € statt 400.000 €. Damit reduziert sich auch das Risiko der Bank um die Hälfte. Die Bank bewertet die Immobilie entsprechend (mit einem Abschlag für das bestehende Wohnungsrecht) und finanziert sie, wenn die Bonität des Anlegers passt.
Wichtig ist: Unsere geschulten WOBITA Finanzierer begleiten die Bankgespräche und erklären das Konzept – so wissen die Banken genau, wie das Modell funktioniert.
Warum brauche ich WOBITA zur Umsetzung?
Weil das Konzept ohne WOBITA nicht umsetzbar ist. Es beruht auf einer rechtlich ausgefeilten Vertragsstruktur, die Wohnungsrecht und Eigentum sicher miteinander verbindet. WOBITA sorgt für die korrekte notarielle Umsetzung, die Abstimmung mit den Finanzierern und die rechtliche Absicherung beider Seiten – damit das Modell in der Praxis funktioniert und für alle Beteiligten fair bleibt.
Wer trägt die monatlichen Nebenkosten der Wohnung?
Ähnlich wie bei der Vermietung trägt der Bewohner die monatlichen Nebenkosten wie Heizung, Strom, Wasser, Müll usw. Die Instandhaltungsrücklage sowie die Kosten der Hausverwaltung werden vom Kapitalanleger/Eigentümer übernommen.
Wie sieht der sofortige Wertzuwachs für den Kapitalanleger aus?
Der Kapitalanleger erwirbt eine Neubauwohnung zu circa 50% des üblichen Kaufpreises. Somit hat der Kapitalanleger in diesem Moment einen Wertzuwachs von ca. 100%. Nach über 10 Jahren Haltedauer wäre dieser Wertzuwachs steuerfrei.
Was passiert nach dem Ableben der Wohnungsrechtsinhaber?
Das Wohnungsrecht wird dann auf Antrag aus dem Grundbuch gelöscht und der Kapitalanleger kann über die Wohnung frei verfügen. Sollte der Wohnungsrechtsinhaber innerhalb eines 10 Jahres Zeitraums versterben, gibt es Absicherungen für die Erben. Sowohl eine Abfindung als auch die Nutzung der Wohnung durch die Erben ist möglich.