Häufig gestellte Fragen
Fragen zum WOBITA Konzept
Wer wird rechtlich 100% Eigentümer der Wohnung?
Eigentümer im Grundbuch wird der Kapitalanleger zu 100%. Für den Wohnungsrechtskäufer wird ein grundbuchgesichertes, lebenslanges und unkündbares Wohnungsrecht im Grundbuch eingetragen.
Muss der Bewohner noch eine monatliche Miete bezahlen?
Nein, eine monatliche Miete fällt nicht an, es wurde bereits circa die Hälfte des Kaufpreises der Neubauwohnung vom Bewohner bezahlt.
Wer trägt die monatlichen Nebenkosten der Wohnung?
Ähnlich wie bei der Vermietung trägt der Bewohner die monatlichen Nebenkosten wie Heizung, Strom, Wasser, Müll usw. Die Instandhaltungsrücklage sowie die Kosten der Hausverwaltung werden vom Kapitalanleger übernommen.
Was passiert im Todesfall mit dem Partner/Partnerin? Gilt das lebenslange Wohnungsrecht bei Paaren/Eheleuten für jeden einzeln?
Das Wohnungsrecht auf Lebenszeit gilt bei Paaren/Eheleuten für beide Personen.
Kann der Bewohner mit lebenslangem Wohnungsrecht die Wohnung untervermieten?
Die Wohnung kann nicht untervermietet werden. Eine häusliche Pflege durch eine Pflegekraft oder einen Familienangehörigen ist allerdings möglich.
Wer erbt den Anteil des Wohnungsrechtskäufers?
Der Wohnungsrechtskäufer bekommt für seinen Anteil ein lebenslanges, grundbuchgesichertes Wohnungsrecht. Nach dem Ableben wird das Wohnungsrecht aus dem Grundbuch gelöscht. Der Kapitalanleger ist von Anfang an der Eigentümer. Ein Wohnungsrecht kann nicht vererbt werden.
Was passiert mit dem Anteil des Wohnungsrechtskäufers im Falle eines Pflegefalls oder wenn ein Umzug ins Heim notwendig ist?
Bei dauerhaftem Wegzug und einem frühzeitigen Todesfall (innerhalb von 10 Jahren) gibt es Absicherungen für die Erben. Sowohl eine Abfindung als auch die Nutzung der Wohnung für die Erben ist möglich.
Wie sieht der sofortige Wertzuwachs für den Kapitalanleger aus?
Der Kapitalanleger erwirbt eine Neubauwohnung zu circa 50% des üblichen Kaufpreises. Somit hat er in diesem Moment einen Wertzuwachs von ca. 100%. Nach über 10 Jahren Haltedauer wäre dieser Wertzuwachs steuerfrei.
Was passiert nach dem Ableben der Wohnungsrechtsinhaber?
Nach dem Ableben der Wohnungsrechtsinhaber wird das Wohnungsrecht auf Antrag aus dem Grundbuch gelöscht und der Kapitalanleger kann über die Wohnung frei verfügen. Sollte der Wohnungsrechtsinhaber innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums versterben, gibt es Absicherungen für die Erben. Sowohl eine Abfindung als auch die Nutzung der Wohnung durch die Erben ist möglich.
Sie haben Fragen zum WOBITA Konzept oder möchten zu einem anderen Anliegen persönlich mit uns sprechen?
Wir sind jederzeit gerne persönlich für Sie da! Unabhängig vom offiziellen Start unserers neuen Onlineauftritts Wohnung-zum-halben-Preis.de ist das WOBITA Konzept für Wohnungsrechtskäufer, Kapitalanleger und Anbieter erfolgreich im Einsatz.